Ihre Haftpflichtversicherung fordert Regress?

Hier erfahren Sie, ob zu Recht. Vom Fachanwalt.

Nach einem Strafverfahren wegen Unfallflucht fordern die Haftpflichtversicherungen Regress. Dabei unterscheiden die Versicherungen nicht, ob das vorangegangene Verfahren mit einem Strafbefehl, einem Urteil oder mit einer Einstellung beendet wurde. Häufig sind diese Forderungen berechtigt. Häufig aber auch nicht! 

In vielen Fällen können die Regressforderungen erfolgreich abgewehrt werden. Denn die Versicherungen behaupten einen Automatismus, den es nach dem Gesetz nicht gibt. Nicht in jedem Fall ist eine Verkehrsunfallflucht und eine Aufklärungspflichtverletzung nachgewiesen. Und nicht in jedem Fall führt eine Verkehrsunfallflucht und die damit verbundene Pflichtverletzung automatisch zu einem Regressanspruch.

Die Versicherungen prüfen das Bestehen der Ansrüche nicht. Die Vorgänge sind weitgehend automatisiert: Wenn es ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht gab, wird in der Regel später der Regress gefordert. Wenn Sie nicht zu Unrecht zahlen wollen, müssen Sie die Forderungen selbst überprüfen. Wie? Schildern Sie mir Ihren Fall. Gerne geben ich Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

Professionelle Beratung

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit zwanzig Jahren Berufserfahrung. Einer meiner Schwerpunkte ist die Abwehr von Regressforderungen.

Hohe Erfolgsquote

Ich gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, zu streiten. Nur dann, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, übernehme ich das Mandat. Das führt zu hohen Erfolgsquoten.

Top-Bewertungen

148 Fünf-Sterne-Bewertungen auf anwalt.de. Was meine Regress-Mandanten sagen, lesen Sie unten auf der Seite.

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